Interview mit unserem Geschäftsführer Marco Kante zum Thema Unterhaltsreinigung im Privathaushalt

Hallo Herr Kante,

in vielen Privathaushalten arbeiten Reinigungskräfte als geringfügig Beschäftigte. Dabei hätte es viele Vorteile ein Gebäudereinigungs-Unternehmen zu beauftragen. Zum Beispiel, dass bei Ausfall durch Urlaub oder Krankheit eine Vertretung geschickt werden kann.

Wir haben einige Fragen zum Thema professionelle Haushaltsreinigung zusammengestellt die immer wieder aufkommen. Das wird Ihnen die Entscheidung, selbst eine Haushaltshilfe einzustellen oder eine Gebäudereinigungs-Firma zu beauftragen, erleichtern:

Wenn ich eine Gebäudereinigungsfirma beauftrage, kommt dann jedes Mal eine andere Person?

Das kann ich mit einem klaren NEIN beantworten! Bei uns bekommen Sie eine fixe Reinigungskraft zugeteilt. Besonders im Privathaushalt ist es den Kunden und auch uns wichtig, eine gewisse Vertrautheit aufzubauen. Lediglich bei Krankheit oder Urlaub machen wir eine Ausnahme und schicken dann eine Vertretung zu Ihnen nach hause. Das geschieht natürlich nur nach Vorankündigung! Das ist ein großer Vorteil den wir Privathaushalten bieten können: der Dreck bleibt nicht liegen, nur weil die Putzfrau krank ist!

Werden Ihre Reinigungskräfte professionell geschult?

In sensiblen Bereichen werden unsere Mitarbeiter speziell geschult. Den Privathaushalt betrifft das eher selten! Aber wenn zum Beispiel der Bodenbelag sehr speziell ist, stellen wir sicher, dass unser Personal diesen entsprechend reinigt. Meistens greifen wir für die Unterhaltsreinigung in Privathaushalten auf erfahrene Hausfrauen zurück. Bevor diese das erste Mal zum Kunden nach hause kommen, findet ein Kennenlern-Treffen statt. Dabei ermitteln wir dann auch den individuellen Bedarf : Was soll erledigt werden? Wie groß ist der Aufwand? Wie sind die Reinigungs-Intervalle?

Werden Ihre Mitarbeiter überprüft? Müssen neue Mitarbeiter ein Führungszeugnis vorlegen?

Normalerweise nicht. Auf besonderen Kundenwunsch ist das aber möglich.
Generell schicken wir nur uns bekanntes Personal in Privathaushalte, von dessen Zuverlässigkeit und Loyalität wir absolut überzeugt sind.

Ist es schon mal vorgekommen, dass ein Mitarbeiter etwas gestohlen hat?

Nein – so etwas ist bisher in keinem Privathaushalt passiert!

Haben die Mitarbeiter eine Schweigepflicht?

Selbstverständlich! Die Schweigepflicht ist im Arbeitsvertrag festgelegt und muss eingehalten werden.

Gibt es eine Mindestzahl an Arbeitsstunden, die ich abrufen muss?

Nein – es gibt keine Mindestanzahl an Arbeitsstunden, die gebucht werden müssen! Wir sind da sehr flexibel und richten uns nach dem individuellen Bedarf des Kunden. Am besten spricht man uns einfach an – wir finden eigentlich immer eine Lösung!

Kann ich flexibel Mehrstunden dazu buchen, wenn mal plötzlich mehr Bedarf ist?

Natürlich ist es möglich bei Bedarf mehr Stunden zu buchen! Wir sind da (wie gesagt) sehr flexibel und richten uns immer nach dem individuellen Bedarf unserer Kunden.

Was ist wenn ich in den Urlaub fahre, kann man problemlos „aussetzen“?

Besonders Urlaube lassen sich ja gut vorher absprechen und natürlich ist es kein Problem, dann mit der Unterhaltsreinigung auszusetzen!

Welche Arbeiten werden ausgeführt?

Die Liste ist lang! Grundsätzlich werden alle Arbeiten ausgeführt, die beim Erstgespräch festgelegt wurden.

Arbeiten Sie auch am Wochenende?

Auf besonderen Wunsch des Kunden, kommen unsere Reinigungskräfte auch am Wochenende. Wir schreiben Flexibilität groß!

Wird das im Vorfeld festgelegt, oder kann man die Reinigungskraft spontan bitten den Kamin, die Terrasse oder auch mal die Fenster zu reinigen?

Die regelmäßigen Aufgaben werden ja beim Erstgespräch festgelegt. Aber selbstverständlich erledigen unsere Reinigungskräfte auch spontan andere anfallende Reinigungsarbeiten.

Wer stellt das notwenige Material wie Putzmittel, Sauger und Schrubber?

Grundsätzlich bringen wir unsere Arbeitsmittel selber mit. Wir können auf Wunsch und nach besonderer Vergütung auch Hygieneartikel oder ähnliches auffüllen.

Kann ich die Kosten steuerlich absetzen?

Ja! Es handelt sich um Kosten externer Dienstleister für haushaltsnahe Dienstleistungen. Sie können 20% dieser Kosten steuerlich absetzen – maximal 4.000 Euro im Jahr.

Muss ich die Person versichern?

Nein darum müssen Sie sich nicht kümmern – das ist unsere Aufgabe! Alle Mitarbeiter sind selbstverständlich über Merbeck versichert.